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Nach Vereinbarung

Liebe Patienten,

mit vollem Einsatz, Herz und Leidenschaft widme ich mich Ihrer Gesundheit.
Damit die vom Gesetzgeber verlangten rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ich meine Aufmerksamkeit voll und ganz auf Ihr Wohlergehen richten kann, gibt es einen vorgegeben Rahmen rechtlicher Angelegenheiten in Bezug auf die Abrechnung. Hierzu einige Erläuterungen der wichtigsten Punkte, kurz zusammengefasst.

Honorar

Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich Privatleistungen.

Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GVO (Gebührenverzeichnis für Osteopathie) für Selbstzahler und nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) für Patienten die privat krankenversichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen.

Die Höhe des Rechnungsbetrages richtet sich nach der Diagnose und daraufhin erbrachter Therapie in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungstarif und liegt zwischen 100 und 350 Euro. Im Einzelfall sind hier Abweichungen möglich.

Anmerkung: Der Gesetzgeber verlangt eine lückenlose Dokumentation der erbrachten Leistung am jeweiligen Behandlungstag, diese muss sich dann in der Rechnung als erbrachte Leistung widerspiegeln. 

Nicht im GebüH oder GVO enthaltene Leistungsziffern werden als Analog gekennzeichnet.
Bitte prüfen Sie auch hier die Erstattungs-Modalitäten Ihrer Versicherung.

Individuell und rechtssicher

Die Abrechnung erfolgt leistungsbezogen und spiegelt die am Behandlungstag durchgeführten Maßnahmen in der Rechnung. Die oben gelistete Preisdarstellung dient der Orientierung. Jede Behandlung und damit auch die Abrechnung der Leistung wird individuell gestaltet und ist rechtssicher und gesetzeskonform. 

Private Krankenversicherung und private Zusatzversicherungen

Die meisten privaten Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen erstatten Osteopathie als Heilpraktiker Leistung.

Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihren Vertrag oder setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung, um eventuell später auftretende Unklarheiten zu vermeiden.

Gesetzliche Krankenkassen

Mittlerweile bezuschussen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Osteopathie.

Da die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen unterschiedlich geregelt werden, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über etwaige Zuschüsse.

Um eine Bezuschussung zu erhalten, verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen ein Empfehlungsschreiben oder Privatrezept eines Arztes!

Ausschluss eines Heilungsversprechen

Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass keine der aufgeführten Therapien- oder Diagnoseverfahren den Eindruck erweckt, dass hier ein Heilungsversprechen meinerseits zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird. Aus rechtlichen Gründen, dürfen für Osteopathie keine Indikationen angegeben werden. (OLG Düsseldorf I-20 U 236 13 v. 08.09.2015)

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